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Externes und internes Rating - vergleichbar oder zwei Paar Schuhe?

Von Dr. Helmut Becker, Börsenzeitung 05.10.2001
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Mit Basel II sind externe und bankinterne Ratingsysteme in den Mittelpunkt der Diskussion um den Finanzierungs(not-)stand
mittelständischer Unternehmen gerückt. Auslöser der Diskussion war das erste Konsultationspapier des Baseler Ausschusses,
das im Juni 1999 veröffentlicht wurde und darauf abzielte, die Ratings externer Agenturen als Basis für die Ermittlung
der bankaufsichtlich erforderlichen Eigenkapitalunterlegung heranzuziehen und nur einigen hoch entwickelten, international
tätigen Kreditinstituten zutraute, hierfür bankeigene Ratingsysteme zu verwenden.
Kaum Vereinfachung
Dieser "einseitige" Vorschlag ist seit der Veröffentlichung des zweiten Konsultationspapiers im Januar dieses Jahres
vom Tisch - nicht zuletzt dank der vehementen "Verteidigung" bank-interner Ratingsysteme durch die deutsche
Verhandlungsdelegation in Basel. Und natürlich hat auch eine Rolle gespielt, dass mehr als 3 Mio. Unternehmen
in Deutschland hätten extern geratet werden müssen.
Vereinfacht hat dies die neue Eigenkapitalregelung nicht. Vielmehr gilt es nun, eine Regelung zu schaffen, die
gewährleisten soll, dass von der Mehrzahl der Banken Ratingsysteme zur Ermittlung der für die Eigenkapitalunterlegung
erforderlichen Risikogewichte eingesetzt werden, die valide, konsistent, überprüfbar und vor allen Dingen in ihren
Ergebnissen vergleichbar sein sollen. Angesichts des "Wildwuchses von Ratingsystemen" - die jüngste IWK-Studie
zum Thema Rating hat dies deutlich gemacht -, der sich über das letzten Jahrzehnt hinweg in den deutschen
Kreditinstituten entwickelt hat, und der sich daraus ergebenden fehlenden Vergleichbarkeit der unterschiedlichen
Systeme und Ratingskalen ist dies ein mehr als forderndes Unterfangen!
Brückenschlag
Gleichzeitig wird es Banken, die ihre eigenen Ratingsysteme nicht zu aufsichtlichen Zwecken einsetzen wollen
bzw. bis zum Inkrafttreten von Basel II nicht über ein anerkennungsfähiges System verfügen werden, gestattet
sein, zur Berechnung der aufsichtlichen Eigenkapitalquote im Rahmen des Standardansatzes auf externe Ratings
zurückzugreifen. Dies ist ein weiterer Brückenschlag, den es zu meistern gilt: die Vergleichbarkeit von
externen und internen Ratings.
Mit anderen Worten: Externe wie interne Ratingklassen müssen konsistent und vergleichbar in
Ausfallwahrscheinlichkeiten umgerechnet werden, um sie dann wiederum den entsprechenden Risikogewichten
zuordnen zu können. Während Banken, die den IRB-Ansatz anwenden, die von ihnen für die Ratingklassen
ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten direkt gemäß der vorgegebenen - im übrigen aber noch nicht
endgültig feststehenden - Kalibrierung Risikogewichten zuordnen können, wird es Banken, die den
Standardansatz anwenden, nicht gestattet sein, die von ihnen herangezogenen externen Ratings
automatisch Risikogewichten zuzuordnen. Vielmehr liegt es hier in der Verantwortung der nationalen
Aufsichtsinstanz, die Bonitätsbeurteilungen einer externen Ratingagentur den standardisierten
Risikogewichtskategorien zuzuordnen, d.h. dass die Aufsicht entscheidet, welche Ratingkategorien
welchen Risikogewichten entsprechen. Ein solches Zuordnungsverfahren für externe Ratingklassen ist
vom Baseler Ausschuss bislang nicht veröffentlicht, wenngleich aber vorgesehen.
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Zum zweiten Teil des Artikels
weiter >>
[Heulen und Zähneknirschen]
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