 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |

 |
|
 |
Externes und internes Rating - vergleichbar oder zwei Paar Schuhe?

Von Dr. Helmut Becker, Börsenzeitung 05.10.2001
|
 |
 |
 |
<< zurück
Zum ersten Teil des Artikels
Heulen und Zähneknirschen
Und was machen die eigentlich Betroffenen, nämlich die mittelständische Wirtschaft mit ihren rd. 3 Mio. Unternehmen in Deutschland, von denen verlangt wird, sich bereits heute auf Basel II
vorzubereiten? Die Studie des IWK zeigt erschreckend deutlich, dass die Mehrheit der Unternehmen noch gar nicht weiß, was auf sie zukommt. Da wird es noch Heulen und Zähneknirschen geben! Unkenntnis
schützt vor hohen Zinsen nicht!
Eines ist in jedem Fall klar: Das Kredit- und Risikomanagement der Banken sowie die Kunde-Bank-Beziehung wird sich verändern - und das ist auch gut so! Durch die
Einführung von Ratingsystemen oder die Weiterentwicklung bestehender Systeme können Banken die in ihrem Kreditportfolio enthaltenen Risiken besser identifizieren, differenzieren und steuern. Je weiter
entwickelt und ausgefeilter das Ratingsystem einer Bank, desto risikoadäquater können sie ihre Preispolitik gestalten und desto geringer werden ihre unerwarteten Verluste aus dem Kreditgeschäft
ausfallen. Banken, die unter zunehmend verschärften Wettbewerbsbedingungen kein risikoadäquates Pricing vornehmen, manövrieren sich früher oder später selbst aus dem Markt. So gesehen
stellt Basel II einen Selektions- und Optimierungsprozess für das gesamte Bankwesen dar - der "bankwirtschaftliche Produktionsprozess" wird auf ein höheres Effizienzniveau gestellt. Für das Kredit
suchende Unternehmen bedeutet Basel II in erster Linie, dass es sich mit den Anforderungen eines Ratings auseinander setzen und intern rechtzeitig die Weichen für eine gute Beurteilung stellen muss. Der
mittelständische Unternehmer steht vor den Fragen: Brauche ich in Zukunft ein externes Rating? Worin unterscheiden sich externe und interne Ratings? Werde ich denn heute auch schon von meiner Bank "geratet"?
Und wenn ja, wie? Und schließlich die wichtigste Frage: Verteuern sich in Zukunft meine Bankkredite?
Das IWK kommt zu dem Schluss, dass ein externes Rating für Unternehmen, die ihren Finanzierungsbedarf ausschließlich über Bankkredite decken wollen, keine conditio sine qua non ist. Für Banken mit eigenen Ratingsystemen kann das externe Rating zwar eine wertvolle Orientierung
darstellen, das bankinterne Rating wird dadurch aber weder ersetzt noch "overruled". Ein externes Rating hat daher bei Banken, die den IRB-Ansatz anwenden werden, keinen unmittelbaren Einfluss auf die
Kreditkonditionen. Trotzdem stärkt ein gutes externes Rating die Verhandlungsposition des kreditsuchenden Unternehmens gegenüber der Bank. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen über
mehrere Bankverbindungen verfügt.
Interne Ratings offen legen
Die faktische Notwendigkeit eines externen Ratings besteht erst dann, wenn ein Unternehmen alternative Finanzierungsquellen
wie den Kapitalmarkt oder externe Investoren nutzen will. Diese Tatsache wird auch von den Bankenvertretern einhellig bestätigt. Wenngleich neuerdings das private Kreditgewerbe im Rahmen des vom BdB
initiierten Projekt für ein gemeinsam zu entwickelndes Ratingverfahren dieses bankinterne Rating als "quasi externes Rating" anpreist. Begründet wird dies damit, dass die Wirkung eines solchen
bankübergreifend entwickelten Ratingverfahrens dem eines externen Ratings gleich käme, da die Kreditnehmer sich auf das interne Rating eines Instituts auch gegenüber anderen Banken berufen
könnten. Voraussetzung hierfür ist freilich, dass die Banken den Kunden ihr Rating offen legen. Eine Praxis, die bislang nur in wenigen Häusern vorherrscht und vielen Instituten reichlich
"Überwindung" kosten wird. Klar ist aber, dass es mit Basel II Banken kaum noch möglich sein wird, das Ratingverfahren sowie sein Ergebnis dem Kunden gegenüber zu verheimlichen. Die Geister,
die man rief, kommen nicht wieder in die Flasche zurück! Darüber hinaus dürfte es auch politisch kaum durchsetzbar sein, dass Ratings auf der einen Seite zwar gesetzlich verankert werden und
rechtliche Konsequenzen an erteilte Ratings geknüpft werden, auf der anderen Seite aber nicht den Betroffenen kommuniziert werden. Die Offenlegung des Ratings wie auch die wesentlichen Merkmale des
Aufbaus und des Ablaufs des Ratingverfahrens dürfte nach den Umfrageergebnissen des IWK ab 2005 die Regel und nicht mehr die Ausnahme sein.
........
Zum dritten Teil des Artikels
weiter >>
[Bank ist "Partei"]
|
 |
 |
|
 |
 |
|
|