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Cover PRODUKTION Vom Saulus zum Paulus?


Von Dr. Helmut Becker, Börsenzeitung 26.02.2002
Da sage noch einer, die Unternehmen seien egozentrisch, eigensüchtig nur auf den eigenen Vorteil bedacht – in jedem Fall betriebsblind und ohne gesamtwirtschaftliche Verantwortung. Doch es gibt Ausnahmen: Das Plädoyer von BMW für die Abschaffung der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für die europäische Automobilindustrie, die bislang den Wettbewerb im Automobilhandel stark einschränkte, ist eine solche Ausnahme.

Worum geht es? Die Automobilindustrie in Europa ist seit 1985 durch die sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung von einer Reihe gravierender Wettbewerbsvorschriften befreit. Nur zu Erinnerung: Marktwirtschaft und funktionierende Märkte setzen Wettbewerb voraus. Wird dieser unterbunden oder eingeschränkt, kommt es zu Fehlentwicklungen zu Lasten der Konsumenten: Produzenten können die Preise für das Leistungsangebot selber festsetzten, Konsumenten müssen bei abgestimmtem Markt- und Preisverhalten der Produzenten höhere Preise bezahlen, als der Markt ohne diskriminierendes Verhalten der Produzenten verlangen würde. Kurz: Wegen falscher Marktpreise erhalten die Produzenten Zusatzgewinne, die es funktionierendem Preiswettbewerb nicht geben würde.

Und gerade dieses wunderschöne Privileg der Gruppe der Automobilhersteller, nämlich das der Freistellung von sonst üblichen Wettbewerbsregeln, die sog Gruppenfreistellungsverordnung, soll nach dem Willen der EU-Kommission weitgehend abgeschafft werden.

Nach der bisherigen, ebenfalls schon modifizierten Regelung war es so, dass die Hersteller ihre Vertragshändler selektiv auswählen, ihnen den Vertrieb anderer, konkurrierender Marken unter dem Dach eines Autohauses verbieten, die Preise vorschreiben und ihnen Gebietsschutz in einem genau festgelegten Verkaufsgebiet gewähren konnten. So durfte bislang beispielsweise ein italienischer Händler seine VW (oder Opel, Ford, Daimler, BMW etc.)-Modelle nur in seinem zugewiesenen Verkaufsgebiet in Italien verkaufen, obwohl jede Lira-Abwertung und die damit gegebene Ausnutzung des Währungsgefälles eine Reimport nach Deutschland sehr lukrativ gemacht hätte.

Und auch gemacht hat. Gegen die Macht freier Marktkräfte ist – Gott sei dank - kein betriebswirtschaftliches (Abschottungs-) Kraut gewachsen. Dies mussten VW, Daimler Benz und alle anderen schmerzhaft erfahren. Hohe Bußgelder der EU-Kommission gegen solche aufgedeckten Marktabschottungs- und Wettbewerbsbehinderungs-Praktiken waren die Folge. Dennoch blieben nationale Preisunterschiede bestehen, sind Automobile für die deutsche Käufer in der Regel am teuersten.

Gerade die unterschiedlichen Preisniveaus für annähernd gleiche Produkte waren die EU-Wettbewerbskommission stets ein Dorn im Auge. Solange nationale Währungen und Wechselkursschwankungen bestanden, mochte das auch noch angehen, nicht mehr jedoch mit der Einführung des EURO und der völligen Preistransparenz für den Automobilkunden. Wiederholt haben sämtlichen deutschen Hersteller eine Angleichung ihrer Preise zwischen den europäischen Länder der EU-Kommission versprochen, gehalten hat sich niemand daran, mit Ausnahme von BMW.

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